Lohnfortzahlungsbetrug
Oder wenn man gar nicht krank ist!
Der Lohnfortzahlungsbetrug oder umgangssprachlich genannt das "Blau machen" gehört zu den häufigsten Formen des vermeintlich entschuldigten Fernbleibens.
Der Lohnfortzahlungsbetrug kann viele Ursachen haben:
- Private Verpflichtungen während der Arbeitszeit.
- Verpfllichtungen, die aus einer erlauten Nebentätigkeit herrühren.
- Verpflichtungen, die aus einer unerlaubten Nebentätigkeit herrühren.
- Ein nicht genehmigter Urlaub wegen dringender betrieblicher Erfordernisse.
- Eine "durchzechte" Nacht.
- "Kein Bock auf Arbeiten haben."
Zugegeben, der Lohnfortzahlungsbetrug ist nicht das erste Delikt, das Ihnen vielleicht im Zusammenhang mit dem Tatort Arbeitsplatz in den Sinn kommt. Und trotzdem sind die Auswirkungen des kriminellen "Blaumachens" auch am Arbeitsplatz und somit im Unternehmen zu spüren.
- Arbeitsabläufe bzw. Betriebsabläufe werden gestört.
- Personal muss umdisponiert werden.
- Termine müssen verschoben oder von anderen Mitarbeitern wahrgenommen werden.
- Wichtige Arbeit bleibt liegen oder muss auf andere Kollegen verteilt werden, die schließlich unter der Mehrbelastung leiden.
- Es entstehen athmosphärische Störungen und Anspannungen zwischen den Mitarbeitern.
Der zweite Aspekt, der einen näheren Bezug zum Arbeitsplatz als Tatort aufweist, ist das Fernbleiben von Mitarbeitern als Reaktion inadäquaten Verhaltens von Arbeitskollegen und Vorgesetzten. In diesen Fällen kann durchaus eine Krankheit vorliegen, die das Fernbleiben rechtfertigt. Das Problem liegt dann nicht unmittelbar beim tatsächlich Kranken, sondern je nach Sachverhalt bei den Arbeitskollegen und/oder Vorgesetzten.
Widmen wir uns hier aber wieder dem sog. "Blaumacher" zu.
Wie verhalten, wenn vermeintliche Krankheiten einzelner Personen im Unternehmen überhand nehmen?
Was unternehmen, wenn die Gerüchte der vermeintlichen Krankheit eines Mitarbeiters andere Mitarbeiter im Unternehmen infizieren?
Auffälligkeiten
Für den "Blaumacher" bzw. für den Lohnfortzahlungsbetrüger existieren verschiedene Auffälligkeiten.
Sie als Unternehmer sind in der Lage, bereits erste Schlüsselauffälligkeiten zu erkennen. Darunter fallen z.B.
- entsprechende Hinweise von Arbeitskollegen oder anderen gut informierten Personen.
- eine kalendarische Systematik im Krankheitsverlauf.
- ein nicht gewährter Urlaub und die folgende Krankheit.
- eine Ankündigung der Krankheit durch den Mitarbeiter.
Wir beweisen den Lohnfortzahlungsbetrug
Ergeben sich für Sie berechtigte Zweifel an der Ehrlichkeit des Mitarbeiters, und besteht ein Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug, sollten Sie im Interesse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter nicht untätig bleiben.
Es kann durchaus Ihr Recht sein, spezialisierte Wirtschaftsdetektive hinzuzuziehen, die eine vermeintliche Krankheit, also das "Blau machen" respektive den Lohnfortzahlungsbetrug, offen legen.
In einem ausführlichen Gespräch können Sie erfahren, über welche investigativen Möglichkeiten und effektive Taktiken unsere Detektei verfügt, um die Lügen der Lohnfortzahlungsbetrüger juristisch sauber zu entlarven.
Wir wissen sehr genau, worauf es zum Überführen der Betrüger ankommt.
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Urteile zum Lohnfortahlungsbetrug
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